15.09.2021

Vertragsgenerator ist zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein juristischer Fachverlag einen digitalen Rechtsdokumentengenerator betreiben darf, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.

Die Rechtsanwaltskammer hatte sich gegen das Angebot eines juristischen Fachverlags gewandt, der online einen digitalen Generator zur Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten bereitstellt. Dazu werden verschiedene Fragen, überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren, gestellt. Anhand der Antworten werden mithilfe einer Software aus einer Sammlung von Textbausteinen Vertragsklauseln generiert, die zu einem Vertragsentwurf zusammengestellt werden.

Die Kammer sieht darin eine wettbewerbswidrige Rechtsdienstleistung – der BGH nicht: Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe des digitalen Rechtsdokumentengenerators sei keine unerlaubte Rechtsdienstleistung, so das Urteil vom 9.9.21 (Az. I ZR 113/20). Die individuellen Verhältnisse der Nutzer*innen des Generators fänden – ähnlich wie bei einem Formularhandbuch – bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Sie erwarteten daher auch keine rechtliche Prüfung des konkreten Falls.

(BGH / STB Web)

Artikel vom 15.09.2021

Flensburg

Lilienthalstraße 8
24941 Flensburg
+49 461 5878-0
flensburg@starke-partner.de

Hamburg

Am Sandtorkai 70
20457 Hamburg
+49 40 236127-0
hamburg@starke-partner.de

Wittenburg

Große Straße 6
19243 Wittenburg
T +49 38852 52380
wittenburg@starke-partner.de

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.