Jahresabschlüsse

Erstellen, erläutern und beraten:
Handelsbilanz und Steuerbilanz.

Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Handelsbilanz und die Steuerbilanz. Sehr häufig weichen beide Bilanzen deutlich voneinander ab. Auch hier gilt es Gestaltungsspielräume zu nutzen, die zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen. Wir kennen das Handelsrecht und Steuerrecht und beachten bei der Bilanzerstellung alle aktuellen Gesetzesvorgaben. Selbst­verständlich informieren wir Sie auch, wenn es Neuerungen gibt, von denen Sie betroffen sind.

Ist die Bilanz erstellt, gehen wir diese gemeinsam mit Ihnen durch und erläutern Ihnen sämtliche Kennzahlen. Auch weisen wir Sie darauf hin, welchen Eindruck diese beispielsweise bei finanzierenden Banken hinterlassen. So ist jede Bilanz auch immer eine Visitenkarte für Ihr Unternehmen, die es zu pflegen gilt. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Offenlegung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger.

Wir nehmen uns Zeit, Ihren Jahresabschluss mit Ihnen ausführlich zu besprechen und erarbeiten für Sie auch ein individuelles Konzept zur Bilanzgestaltung.

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